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Steuertermine

 

Datum

Steuern

10. Dezember 2012

Zahlungsschonfrist: 13.Dezember 2012

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Einkommenssteuer

Kirchensteuer

Körperschaftssteuer

10. Januar 2013

Zahlungsschonfrist: 14. Januar 2013

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Kirchensteuer zur Lohnsteuer

11. Februar 2013

Zahlungsschonfrist: 14. Februar 2013

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Kirchensteuer zur Lohnsteuer

15. Februar 2013

Zahlrungsschonfrist: 18. Februar 2013

Gewerbesteuer

Grundsteuer

11. März 2013

Zahlungsschonfrist: 14. März 2013

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Einkommenssteuer

Kirchensteuer

Körperschaftssteuer

10. April 2013

Zahlungsschonfrist: 15. April 2013

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Kirchensteuer zur Lohnsteuer

10. Mai 2013

Zahlungsschonfrist: 13. Mai 2013

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Kirchensteuer zur Lohnsteuer

15. Mai 2013

Zahlungsschonfrist: 20. Mai 2013

Gewerbesteuer

Grundsteuer

10. Juni 2013

Zahlungsschonfrist: 13. Juni 2013

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Kirchensteuer zur Lohnsteuer

10. Juli 2013

Zahlungsschonfrist: 15. Juli 2013

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Kirchensteuer zur Lohnsteuer

12. August 2013

Zahlungsschonfrist: 15. August 2013

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Kirchensteuer zur Lohnsteuer

15. August 2013

Zahlungsschonfrist: 19. August 2013

Gewerbesteuer

Grundsteuer

10. September 2013

Zahlungsschonfrist: 13. September 2013

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Kirchensteuer zur Lohnsteuer

10. Oktober 2013

Zahlungsschonfrist: 13. Oktober 2013

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Kirchensteuer zur Lohnsteuer

11. November 2013

Zahlungsschonfrist: 14. November 2013

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Kirchensteuer zur Lohnsteuer

15. November 2013

Zahlungsschonfrist: 20. November 2013

Gewerbesteuer

Grundsteuer

10. Dezember 2013

Zahlungsschonfrist: 13. Dezember 2013

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Kirchensteuer zur Lohnsteuer

10. Januar 2014

Zahlungsschonfrist: 15. Januar 2014

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Kirchensteuer zur Lohnsteuer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie folgendes:

Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung oder die Zahlung per Scheck.

Neuregelung für Scheckzahler ab dem 01.01.2007: Zahlungen per Scheck gelten ab dem 01.01.2007 erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO i.d.F.d. Jahressteuergesetzes 2007).

Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.

Alle Angaben ohne Gewähr